AGB

Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin, die Beistandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge. (Hebammengesetz §2. (1))

Bei von der Norm abweichenden, oder krankhaften Zuständen werde ich Sie zu einem Arzt überweisen, oder an eine soziale Einrichtung weiterleiten. (Hebammengesetz §4. (1))

Kosten:

  • Hebammenvisite im Wochenbett: 40 Euro auf oben genannte Bereiche, plus Kilometergeld
  • Hebammenvisite in der Schwangerschaft: 0 Euro im Rahmen einer Visite, 0 Euro im Rahmen eines Ordinationsbesuchs
  • Hebammenvisite ab 8 Wochen pp: 0 Euro im Rahmen einer Visite
  • Das Kilometergeld beträgt 0,42 Euro pro gefahrenem Kilometer.
  • Homöopathie: 0 Euro im Rahmen einer Visite, 0 Euro plus Kilometergeld für eine Stunde außerhalb einer Visite
  • Lasertherapie: einmalig 0 Euro plus Kilometergeld für die Einschulung und Visitation, danach 0 Euro pro Tag für die Miete des Gerätes, mit Übernahme des Risikos der sicheren Verwahrung und Instandhaltung
  • Familienhebammen: in schwierigen Situationen, Tarif wie Hebammenvisite

Alle Hebammen des Hebammenzentrums sind im Rahmen ihrer Berufsausübung haftpflichtversichert und ihrer Aufklärungspflicht laut Hebammengesetz §9a nachgekommen.

Leistungen der Krankenkassen:

1. Ambulante Geburt

2 Hausbesuche in der Schwangerschaft bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination und täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt, bei Bedarf bis zu 7 weitere Hausbesuche bis zum Ende der 8. Woche nach der Geburt

2. Vorzeitige Entlassung (vor dem 4. Tag nach der Geburt)

Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 5. Tag nach der Geburt, danach siehe Punkt 5.

3. Vorzeitige Entlassung nach Kaiserschnittentbindung, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt (vor dem 6. Tag nach der Geburt)

Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 6. Tag nach der Geburt, danach siehe Punkt 5.

4. Hausgeburt

Max. 4 Hausbesuche oder Sprechstunden bis zum Ende der 40. Schwangerschaftswoche Max. 3 weitere Hausbesuche oder Sprechstunden in der 41. und 42. Schwangerschaftswoche Betreuung während der Geburt zu Hause Täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt, danach siehe Punkt 5.

5. Ab dem 6. Tag nach der Geburt (Bei vorzeitiger Entlassung, ambulanter Geburt und Hausgeburt):

Max. 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt bei besonderen Problemen (z. B. Stillschwierigkeiten, Dammverletzungen …)

6. Tarife der österreichischen Krankenkassen für Hebammenleistungen:

  • pro Hausbesuch: Euro 40
  • Sonn- und Feiertagszuschlag: Euro 5,30
  • pro Inanspruchnahme in der Ordination: Euro 28,50
  • Geburtspauschale: Euro 450,00
  • pro gefahrener Kilometer: Euro 0,42
  • Materialien:
    • für die Geburtshilfe: pauschal Euro 34
    • für das Wochenbett im Fall einer Hausgeburt oder ambulanten Entbindung: pauschal Euro 9,–
    • im Falle einer vorzeitigen Entlassung bis zum 3. Tag pauschal Euro 4,50

Forderungsabtretung im Rahmen der Behandlung:

Die Abtretende erklärt hiermit, im Zuge des Behandlungsvertrags, die Kostenrückerstattung des Sozialversicherungsträgers an den Regionalverband Oberpinzgau, Stadtplatz 1, 5730 Mittersill unverzüglich nach Erhalt in vollem Umfang abzutreten bzw. zu überweisen und beauftragt gleichzeitig den Regionalverband Oberpinzgau, Stadtplatz 1, 5730 Mittersill mit der Begleichung und Einreichung der Hebammengebührenrechnung.

Zur Info: Durch die rechtlichen Abrechnungsmodalitäten mit den Sozialversicherungsträgern ist dies die einzige Möglichkeit, damit Sie ihre Leistungen vom Hebammenzentrum mit der Unterstützung des Regionalverbandes Oberpinzgau kostenlos erhalten und deshalb bitten wir um Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit!

Für die unter Punkt 6 genannten Leistungen durch eine Wahlhebamme erstattet die Krankenkasse ca. 80% der Kosten.

Datenschutzerklärung laut DSGVO:

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine in dieser Dokumentationssoftware erhobenen persönlichen Daten, nämlich Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Sozialversicherungsnummer, Sozialversicherungsträger, Geburtsdatum und die Hebammengebührenrechnung zu Abrechnungs- und Förderzwecken verarbeitet werden. Ich willige ein, dass die angeführten Daten an den Regionalverband Oberpinzgau, der Leader Region Nationalpark Hohe Tauern, dem Land Salzburg, der Buchhaltung etc. weitergegeben werden. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.

Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.

Die Hebammen des Hebammenzentrum Oberpinzgau verarbeiten die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

Diese Einwilligung kann nach Art. 21 Abs. 4 DSGVO jederzeit widerrufen werden. Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail an die Leader Region Nationalpark Hohe Tauern übermitteln.